Ist ein Betrieb in mehreren, fachlich-organisatorisch nicht getrennten Wirtschaftsbereichen tätig, wobei lediglich in einem Wirtschaftsbereich eine KV-Zugehörigkeit besteht, kommt dieser KV für sämtliche Wirtschaftsbereiche zur Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn dieser einem KV unterliegende Bereich wirtschaftlich nur von geringer Bedeutung ist.