Der BFH hat am 11. 4. 2006, VI R 60/02, erkannt, dass die kostenlose oder verbilligte Überlassung hochwertiger Bekleidung durch den die Kleidungsstücke herstellenden Arbeitgeber an Mitglieder der Geschäftsleitung (Arbeitnehmer) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Der Beitrag befasst sich mit den Entscheidungsgründen und zieht Folgen für das österreichische Abgabenrecht.