Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 24. 5. 2006, RV/0028-F/06, in der der UFS prüfte, ob der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch gegenüber der Schweiz beachtet werden muss sowie ob eine Beschränkung der Steuerfreiheit gem § 3 Abs 1 Z 10 EStG auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe im Verhältnis zur Schweiz zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Steueraufsicht gerechtfertigt bzw erforderlich sei.