Die Autoren gehen der Frage nach, wann der „Erfinder in der Garage“ mit seiner Tätigkeit der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegt, wobei insb die Liebhabereifrage berücksichtigt wird.
Die Autoren gehen der Frage nach, wann der „Erfinder in der Garage“ mit seiner Tätigkeit der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegt, wobei insb die Liebhabereifrage berücksichtigt wird.