Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des UFS vom 12. 8. 2005 zur Frage der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern iZm dem Wechsel des Studiums und geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen nach einem Studienwechsel weiterhin der Pauschbetrag nach § 34 Abs 8 EStG in Anspruch genommen werden kann.