Die Angehörigen der freien Berufe genießen eine Sonderstellung im UGB. Wer zu diesem privilegierten Kreis gehört, richtet sich im UGB - anders als im Steuerrecht - nach der Verkehrsauffassung. Hackl zeigt auf, dass im Einzelfall die Anwendung der Verkehrsauffassung sowohl praktische Probleme bereiten als auch zu einer vom Steuerrecht abweichenden Beurteilung führen und massive steuerliche Auswirkungen haben kann.