Zum Artikel von Atzmüller in RdW 2006/374, vertritt Novacek die Ansicht, dass das im Titel genannte Problem nicht nur aufgrund
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der LiebhabereiV, sondern ergänzend unter Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips sowie des Gleichheitsgrundsatzes im Allgemeinen und der Zumutbarkeit einer Beweisführung über die voraussichtliche Lebensdauer bzw die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geprüft werden soll.