Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren betr § 19 Abs 2 und 3 ErbStG, wonach Grundbesitz mit dem 3-fachen EW zu bewerten ist, eingeleitet. Für Postl ist es fraglich, ob die Aufhebung dieser Norm die Bewertungsprobleme iZm der Besteuerung von Grundbesitz lösen kann.