Krumenacker verneint in SWK 18/2006, S 542 ff, eine Bindung an die EuGH-Rsp. Nach Ansicht von Beiser ergeben jedoch die historische Entwicklung und teleologischen Überlegungen im Kern einen Gleichklang der Rsp des VwGH, des EuGH und der aktuellen Rechtslage. Darüber hinaus zeigt er Szenarien einer künftigen Fortentwicklung der österreichischen Umsatzsteuer auf.