Der am 1. 1. 2005 in Kraft getretene Übergang der Steuerschuld im Bereich der USt (Reverse Charge) bei Sicherungseigentum, abgetretenem Eigentumsvorbehalt und Zwangsversteigerung von Liegenschaften löse eine neue Dimension für Abgabenbehörden sowie auch für die Kreditinstitute in der praktischen Anwendung aus. Die Autoren behandeln die neue Rechtslage und zeigen aus ihrer Sicht Lücken dieser gesetzlichen Regelung auf.