Mit 1. 4. 2006 wurde zwischen Bulgarien und Österreich erstmals ein Sozialversicherungsabkommen wirksam. Das derzeit anwendbare DBA 1984 weiche zugunsten ausländischer natürlicher Personen erheblich vom OECD-MA ab, was im Rahmen einer Entsendung genutzt werden könne. Bei einer Lokalanstellung oder einem Salary Split wirke sich der in Bulgarien mit 24 % relativ niedrige Steuersatz aus.