Im Recht der DBA ist für die Aufteilung des Besteuerungsrechtes der Begriff der Betriebsstätte von zentraler Bedeutung. Was als „Betriebsstätte“ gilt, ist in Art 5 OECD-MA definiert. Beginnend mit der Revision des Kommentars zum OECD-MA (OECD-MK) kam es lt Bendlinger zu einer „bedenklichen“ Aufweichung des Betriebsstättenbegriffes, eine weitere Aufweichung sei zu befürchten. Bewährte Grundsätze der DBA-Auslegung werden sE verlassen. Der Autor fasst den Stand der Diskussion und seine Bedenken gegen diese Tendenzen zusammen.