Siart nimmt die neue Gesetzeslage zur vormaligen „fahrlässigen Krida“, nämlich die nunmehrige „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ zum Anlass, die Interpretation der Zahlungs(un)fähigkeit betriebswirtschaftlich zu beleuchten.
Siart nimmt die neue Gesetzeslage zur vormaligen „fahrlässigen Krida“, nämlich die nunmehrige „grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ zum Anlass, die Interpretation der Zahlungs(un)fähigkeit betriebswirtschaftlich zu beleuchten.