Wäre die Grunderwerbsteuer anlässlich des Verkaufs des BAWAG-Penthauses geprüft worden, dann wäre lt Doralt der Sachbezug in Höhe von rund 7 Mio € mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals aufgedeckt worden.
Wäre die Grunderwerbsteuer anlässlich des Verkaufs des BAWAG-Penthauses geprüft worden, dann wäre lt Doralt der Sachbezug in Höhe von rund 7 Mio € mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals aufgedeckt worden.