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Beteiligungsveräußerung, wirtschaftliches Eigentum

JudikaturVwGHÖStZ 2006/74ÖStZ 2006, 24 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

§ 31 EStG 1972 (§ 24 BAO)

Ungeachtet des erst in den Streitjahren 1989 bis 1992 erfolgten Zufließens der Einkünfte betreffend die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1972 kommt die Bestimmung des § 31 EStG 1972 zur Anwendung, wenn der Steuertatbestand der Anteilsveräußerung bereits im Jahr 1988 verwirklicht wurde.

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