Bei einem Vortragenden auf einer Fachhochschule wird gesetzlich ein Dienstverhältnis fingiert. Erhält er nun einen Fahrtkostenersatz, ist dieser lohnsteuerpflichtig; ein Pendlerpauschale steht jedoch nicht zu; ebenso ergeben sich Auswirkungen auf die SV-Pflicht. Nach Ansicht des Autors ist eine derartige Besteuerung von Ersätzen ohne Abzugsmöglichkeit verfassungswidrig.