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Die Eigenkapitalquote im handelsrechtlichen Einzelabschluss (Maresch/Schiebel, RWZ 101/2005, S. 338)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/67ÖStZ 2006, 22 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Die Eigenkapitalquote stellt die nach der Kennzahl Earnings before Interest and Tax (EBIT) in Lageberichten am zweithäufigsten veröffentlichte Kennzahl und somit wichtigste Kennzahl der Kapitalstruktur dar. Im Artikel wird ihre Berechnung im handelsrechtlichen Einzelabschluss dargestellt.

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