Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob bei Einbringungsvorgängen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern auch Arbeitsgesellschafter den Übergangsgewinn steuerlich zu tragen haben.
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob bei Einbringungsvorgängen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern auch Arbeitsgesellschafter den Übergangsgewinn steuerlich zu tragen haben.