Aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. 11. 2004 könnten die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer abgesetzt werden. Der Autor erörtert anlässlich dieses noch nicht rechtskräftigen Urteils nach österreichischem Abgabenrecht, inwieweit Aufwendungen für den Kauf einer Internet Domain steuerlich berücksichtigt werden können.