Am 17. 2. 2005 wurde die Änderung der FusionsRL verabschiedet und diese ÄnderungsRL ist bis 1. 1. 2006 bzw 1. 1. 2007 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Nach einleitenden Ausführungen und einem Überblick über die Änderungen erörtern die Verfasser in Teil 1 die Erweiterung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches.