Am 17. 10. 2005 hat der Rat eine Verordnung zur einheitlicheren Anwendung der Vorschriften des gemeinsamen MWSt-Systems in der EU angenommen. Die 6. MWSt-Richtlinie bildet zwar den allgemeinen Rechtsrahmen des EU-weiten MWSt-Systems, enthält aber keine einschlägigen Durchführungsvorschriften. Durch die vom Rat angenommene Verordnung 1777/2005 wird nunmehr erstmals die 6. MWSt-Richtlinie rechtsverbindlich ausgelegt. Bisher erfolgte die Auslegung im sog MWSt-Ausschuss im Wege von Leitlinien. Diese Leitlinien hatten jedoch - obgleich einstimmig angenommen - keine Rechtskraft und waren daher für die Steuerverwaltungen nicht verbindlich.