Mit 1. 1. 2006 ist eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Österreich- Schweiz in Kraft getreten. Diese bringt ua in der Besteuerung von GrenzgängerInnen zwei wesentliche Neuerungen. Die Besteuerung von GrenzgängerInnen (im Folgenden GG) im engeren Sinne wird von einer 3%igen Quellensteuer auf eine volle Besteuerung im Quellenstaat - jeweils mit anschließender Anrechnung im Wohnsitzstaat - umgestellt. GG im weiteren Sinne unterliegen weiterhin der vollen Besteuerung im Quellenstaat, allerdings wird im Wohnsitzstaat die Freistellungs- durch die Anrechnungsmethode ersetzt.