Das BMF hat kürzlich auf der BMF-Homepage eine „Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung (E-Bilanz)“ veröffentlicht. Es geht dabei inhaltlich um die nach § 44 Abs 1 und 3 EStG mit den (grundsätzlich zwingend elektronisch) einzureichenden ESt- und KöSt-Erklärungen ebenfalls an das Finanzamt zu übermittelnden Unterlagen (zB Jahresabschlüsse, WP-Berichte etc). Die wichtigste Botschaft ist, dass die Finanzverwaltung bis auf Weiteres auf eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung dieser Unterlagen (also insbesondere der Jahresabschlüsse) verzichtet (trotz einer diesbezüglichen handelsrechtlichen Verpflichtung in § 277 Abs 6 HGB idF gem Publizitätsrichtlinie-Gesetz - PuG, die für Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften ab 31. 12. 2007 wirksam wird).