Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund § 3 der Verordnung BGBl II 2002/193 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99 , als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde vom BMF um das Fahrzeug des Typs „Nissan Note E 11 - 4 Seitentüren“ ergänzt.