Der EuGH hat sich im Urteil vom 6. 7. 2006, C-439/04 , Rs Axel Kittel (und der damit verbundenen Rs Recolta Recycling SPRL, C-440/04 ), abermals mit Karussellbetrugsfällen befasst. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass das „Wissen“ bzw „Wissen müssen“ des Steuerpflichten vom Mehrwertsteuerbetrug nun doch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben kann und schließt sich damit ausdrücklich nicht den Ausführungen des Generalanwalts an, der für eine Verweigerung des Vorsteuerabzuges nur bei (bewusster) Beteiligung an der Hinterziehung der Umsatzsteuer plädiert hat.