Mit einem vom Nationalrat am 13. 7. 2006 beschlossenen Bundesgesetz wurde ua auch das BWG geändert. In den Bestimmungen zur Novelle des BWG wurde die schriftliche Berichterstattung des Bankprüfers an die Finanzmarktaufsicht und Österreichische Nationalbank in § 63 Abs 3 neu gefasst. Durch diese legistische Maßnahme wurde der Umfang der Redepflicht nach § 273 Abs 2 HGB (UGB) klargestellt.