Mit dem ReLÄG 2004 erfolgte eine Inhaltserweiterung des Lageberichtes. Ob die Änderungen in § 243 Abs 2 HGB (UGB) im Ergebnis bedeuten, dass nunmehr alle (verdeckten) Kapitalgesellschaften - mit Ausnahme der kleinen GmbH, die von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes generell befreit ist - ihre Marge den Mitbewerbern preisgeben müssen, ist Gegenstand des Beitrages.