Eine Einzelunternehmerin bringt einen Betrieb in eine GmbH ein, an der sie 100% der Geschäftsanteile hält (Alleingesellschafterin). Sie hat bisher ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Der Beitrag enthält die Beurteilung hinsichtlich Grund und Boden durch das BMF und die Auffassung des Autors.