Die durch das UGB geänderte Rechnungslegungspflicht führt iVm Änderungen des § 125 BAO und des § 5 EStG in einer Reihe von Fällen zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart. Für einen erzwungenen Wechsel der Gewinnermittlungsart wurden im UGB und im EStG Erleichterungen geschaffen. Der Beitrag systematisiert die Erleichterungen aus Sicht der Praxis.