Der Beitrag bespricht das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 (BGBl I 2006/75) mit dem die Übernahmerichtlinie umgesetzt wird und das ua zahlreiche Neuerungen betreffend den Lagebericht, die unabhängig von einem konkreten Übernahmeangebot zu erfüllen sind, bringt.