Die Autorin erörtert die Entscheidung des UFS vom 15. 7. 2005, RV/0047-I/04, in der der UFS zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand von der handelsrechtlichen Definition der Herstellungskosten ausgeht und somit - wie schon zuvor beim anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand (12. 4. 2005, RV/0123-W/04) - eher der Rechtsprechung des BFH als jener des VwGH folge.