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SV-Pflichtbeiträge bei Liebhaberei (Herzog, RdW 2006/425, S. 462)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/845ÖStZ 2006, 410 Heft 18 v. 15.9.2006

Nach der jüngsten Rechtsprechung des VwGH (Erk vom 20. 4. 2006, 2004/15/0038) sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und vergleichbare Beiträge im Rahmen einer Liebhaberei-Tätigkeit in voller Höhe (kein Höchstbetrag, keine Viertelung, keine einkommensabhängige Einschleifung) als Sonderausgaben abzugsfähig.

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