Im Beitrag werden der dem VwGH-Erk vom 22. 3. 2006, 2002/13/0158, zugrunde liegende Sachverhalt und die Beurteilung durch den VwGH dargestellt sowie Schlussfolgerungen gezogen.
Im Beitrag werden der dem VwGH-Erk vom 22. 3. 2006, 2002/13/0158, zugrunde liegende Sachverhalt und die Beurteilung durch den VwGH dargestellt sowie Schlussfolgerungen gezogen.