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Entrichtung der Abgaben bei Selbstanzeige und Aussetzung der Einhebung (Brandl, taxlex 7/2006, S. 364)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/829ÖStZ 2006, 409 Heft 18 v. 15.9.2006

Wird gegen einen aufgrund einer Selbstanzeige ergangenen Abgabenbescheid berufen und die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO beantragt und bewilligt, stellt dies eine Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften iSd § 29 Abs 2 FinStrG dar. Fraglich sei, ob in diesem Fall auch die in § 29 Abs 2 Satz 2 FinStrG vorgesehene 2-Jahresfrist Anwendung findet.

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