vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine einheitliche Wirkung von Feststellungsbescheiden (Ritz, SWK 20/21/2006, S 818)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/826ÖStZ 2006, 408 Heft 18 v. 15.9.2006

Als Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) gedachte Erledigungen sind nach der Judikatur gänzlich unwirksam, wenn sie auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden. Die daraus entstehende Rechtsunsicherheit beseitigt der neue § 191 Abs 5 BAO (Betrugsbekämpfungsgesetz 2006).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!