Um eine steuerliche Doppelbelastung von Dividenden zu vermeiden führte Deutschland 2001 ein so genanntes „Halbeinkünfteverfahren“ ein (§ 3 Nr 40 lit d EStG). Die Autorin hegt Zweifel, ob dieses Verfahren im Hinblick auf nicht ansässige Anteilsinhaber mit dem EU-Recht vereinbar ist.