Im Erk vom 27. 4. 2006, 2005/16/0217, habe der VwGH die EuGH-Urteile in der Rechtssache EKW und Wein & Co (29. 3. 2000, C-437/97 ) und in der Rechtssache Hermann (10. 3. 2005, C-491/03 ) auf die österreichische Rechtslage umgelegt und auch die innerstaatliche Befugnis zur Erhebung der Getränkesteuer klargestellt. Der Gegenstand des Erkenntnisses wird vom Verfasser dargelegt und analysiert.