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Kontrollmitteilungen nach § 109a EStG wirkungslos (Kohler, SWK 19/2006, T 71)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2006/800ÖStZ 2006, 406 Heft 18 v. 15.9.2006

Kohler hinterfragt, wofür Mitteilungen nach § 109a EStG ausgestellt werden. In der Praxis zeige sich, dass die Mitteilungen nicht ausgewertet werden und damit außer einer Belastung der Unternehmer, die mit bestimmten Honoraren der Meldepflicht unterliegen, nichts übrig bleibe.

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