Die richtige umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Bezüge von Geschäftsführern einer GmbH oder Personengesellschaft, die gleichzeitig an der Gesellschaft beteiligt sind, ist trotz der letzten Stellungnahme durch die Finanzverwaltung weiterhin äußerst umstritten1). Eine nähere Analyse anhand der 6. MWSt-RL 77/388/EWG und der diesbezüglichen EuGH-Rechtsprechung zeigt, dass eine richtlinienkonforme Auslegung die Adaptierung der bisherigen Rechtsauffassung des VwGH erforderlich macht.