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Kostenlose Überlassung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer - in Ausnahmefällen kein Eigenverbrauch

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/791aÖStZ 2006, 389 Heft 18 v. 15.9.2006

Ist die unentgeltliche Verköstigung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber nicht Lohnbestandteil und sind überdies gewichtige betriebliche Gründe dafür gegeben, dass die Essenseinnahme am Arbeitsplatz bzw - zur Aufrechterhaltung eines notwendigen Bereitschaftsdienstes - in dessen Nahbereich erfolgen muss (zB Lift- bzw Seilbahnpersonal, technisches Überwachungspersonal, dessen Dienststelle sich in exponierter Lage befindet; medizinisches Bereitschaftspersonal etc), kann hinsichtlich der kostenlosen Überlassung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer in besonderen Ausnahmefällen auch außerhalb des Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbes (vgl UStR 2000 Rz 71) kein umsatzsteuerbarer Tatbestand vorliegen (weder Leistungsaustausch noch Eigenverbrauch).

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