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Berechtigen Faxrechnungen für den Vorsteuerabzug?

Steuerrecht aktuellMag. Corinna Kempinger*)*)Die Autorin dankt Dr. Michael Tumpel für die kritische Durchsicht des Manuskripts.ÖStZ 2006/527ÖStZ 2006, 260 Heft 12 v. 16.6.2006

Anlässlich des hinausgeschobenen Endes der Anerkennung von Faxrechnungen durch das BMF1)1)Information des BMF vom 29. November 2005. Faxrechnungen und Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung. https://www.bmf.gv.at/Steuer/Umsatzsteuer/Informationen/FaxrechnungenundBuc_5497/_start.htm. soll im Folgenden untersucht werden, ob die geplante Änderung hinsichtlich der Anerkennung von Faxrechnungen gemeinschaftsrechtlich vorgegeben ist und welche Argumente für bzw gegen die Anerkennung von Faxrechnungen als Rechnungen iSd § 11 UStG sprechen. Auf dieser Grundlage soll geklärt werden, ob Faxrechnungen als Papierrechnungen oder elektronisch übermittelte Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs anerkannt werden können.

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