Bei der 11. Finanzstrafrechtlichen Tagung am 2. 3. 2006 referierte Fuchs (Universität Wien) über das Thema „Subjektive Tatseite und Zuständigkeitsabgrenzung im Finanzstrafrecht“, wobei er an den Beginn seiner Ausführungen die im Titel wiedergegebene Frage stellte. Ausgehend von einem Beispiel diskutierte er die einschlägige Rechtsprechung des OGH. Plückhahn nimmt dazu aus Sicht der Finanzverwaltung Stellung.