Der Autor befasst sich mit dem Urteil des FG Berlin, der materiellen Besteuerung sog schwarzer Fonds nach § 18 Abs 3 Ausland- investmentgesetz und dem verfahrensrechtlichen Vorgehen bei Einkünften aus „schwarzen Fonds“.
Der Autor befasst sich mit dem Urteil des FG Berlin, der materiellen Besteuerung sog schwarzer Fonds nach § 18 Abs 3 Ausland- investmentgesetz und dem verfahrensrechtlichen Vorgehen bei Einkünften aus „schwarzen Fonds“.