Die im Entwurf zur Änderung der Sachbezugsverordnung vorgesehene Einbeziehung wesentlich beteiligter Gesellschafter- Geschäftsführer in § 4 der zit VO (regelt den Sachbezug aus der Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz) wird vom Autor ohne entsprechende Adaptierung abgelehnt.