Mit Beschluss vom 06.03.2006, B-427/05, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend § 14 Abs 5 EStG und § 14 Abs 7 Z 7 EStG eingeleitet. Gemäß dem Einleitungsbeschluss dürfte das Erfordernis einer Wertpapierdeckung bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im Widerspruch zu dem aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Sachlichkeitsgebot stehen.