§ 25 Abs 1 EStG 1988 (§ 15 Abs 1 EStG 1988)
Die Zahlung eines pauschalen Aufwandsentgeltes durch den Arbeitgeber für die Nutzung eines im Wohnungsverband des Dienstnehmers gelegenen Arbeitsraumes stellt bei diesem einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis nach § 25 Abs 1 Z1 lit a iVm § 15 Abs 1 EStG 1988 dar.