(Lattner, SWK 8/2006, S 314)
In einer Kurzreplik auf den Beitrag von Schuster/Aigner (SWK 2/2006, S 33) wird darauf hingewiesen, dass in den LStR 2002 die Steuerfreiheit nach § 3 Abs 1 Z 13 EStG der im Titel angeführten Maßnahmen klargestellt werden soll.