(Praschl/Shubshizky, SWK 7/2006, S 293)
Der VfGH geht im Gesetzesprüfungsbeschluss vom 3. 12. 2005 vorläufig davon aus, dass die Dienstverhältnisfiktion im Hinblick auf die damit erzielte Vereinfachung unbedenklich ist; die Ausnahme für die Erwachsenenbildungseinrichtungen sieht er allerdings vorläufig als verfassungswidrig an. Die Autoren befürworten demgegenüber eine Rückkehr zur Rechtsprechung des VwGH.