(Auer, RWZ 2006/27, S 86)
Die einfachere und klarere Feststellung der unternehmensrechtlichen Buchführungspflicht aufgrund der Neuregelungen des UGB hat durch die Verknüpfung der handelsrechtlichen Rechnungslegung mit der steuerlichen Gewinnermittlung steuerliche Auswirkungen bei den einzelnen Rechtsformen und bringt damit steuerlichen Anpassungsbedarf mit sich.