(Seiser, SWK 9/2006, S 341)
Mit Wirksamkeit ab 1996 sind abzugsfähige Teilwertabschreibungen in aller Regel nicht sofort in voller Höhe, sondern nur verteilt auf 7 Wirtschaftsjahre absetzbar. Der Artikel geht der Frage nach, wie die steuerliche Verwertung der noch nicht abgesetzten Siebentelbeträge beim umgründungssteuerlichen Rechtsnachfolger erfolgt.